Datenschutz - Staatlich
D. ist Persönlichkeitsschutz. Denn „freie Entfaltung der Persönlichkeit setzt unter den modernen Bedingungen der Datenverarbeitung den Schutz des Einzelnen gegen unbegrenzte Erhebung, Speicherung, Verwendung und Weitergabe seiner persönlichen Daten voraus“ (BVerfGE 65, 1 [43]). D. dient daher nicht dem Schutz von Daten, sondern dem Schutz der von der Verarbeitung ihrer Daten Betroffenen v…